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»1.1.2023: Auch Mittelständler werden zur Nachhaltigkeit verpflichtet

Grüne Kennzahlen und Nachhaltigkeitsbericht: ab dem 1.1.2023 müssen auch Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Rechenschaft darüber ablegen, wie klimaschonend, umweltfreundlich und sozialverträglich sie wirtschaften. Hiervon werden künftig ungefähr 15.000 deutsche Unternehmen betroffen sein – Firmen mit über 500 Beschäftigten und 150 Mio. € Umsatz oder auch kleinere Unternehmen aus ressourcenintensiven Branchen ab 250 Mitarbeitern sowie 40 Mio. € Umsatz (hier treten die Regeln 2 Jahre später in Kraft). So steht es im Entwurf der CSR Richtlinie der Europäischen Kommission. Laut einer Umfrage von PWC in 2021 haben sich bislang 4 von 10 Firmen noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt.

Welche Daten müssen die betroffenen Unternehmen erfassen? Bereits seit diesem Jahr müssen Firmen mit über 500 Mitarbeitern grüne Umsätze, grüne Investitionen und grüne Betriebsausgaben offenlegen. Ab 2023 kommen der CO2 Ausstoß, die Planung, um Klimaneutralität zu erlangen sowie tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte hinzu. Diese Berichte unterliegen ab 2023 einer Prüfungspflicht. Geschäftsleitungen werden dazu verpflichtet, für die Umsetzung und Überwachung der Sorgfaltspflicht und die Einbindung in die Unternehmensstrategie zu sorgen. Entsprechend drohen Bußgelder für Unternehmen, die diese Regeln nicht einhalten. Dies wird dazu führen, dass die Firmen neue Kennzahlen erheben müssen und ihre Prozesse und Systeme entsprechend anpassen.

Verbraucher und Gesellschaft sollen mehr Infos darüber erhalten, wie umweltfreundlich und sozial verträglich ein Unternehmen wirtschaftet und diese auch vergleichen können. Übergeordnetes Ziel der EU-Kommission ist der Umbau der europäischen Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050.