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»StaRUG – Sanieren mit Moderator

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland deutlich verändern. Er bietet Unternehmen in Schwierigkeiten erstmals einen größeren Handlungsspielraum wie beispielsweise die Sanierungsmoderation gem. §§ 94-100 StaRUG. Sie soll als dem Restrukturierungsverfahren vorgelagertes Verfahren die Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern in der Krise unterstützen.


Im Mittelpunkt dieses nicht öffentlichen Verfahrens steht der Sanierungsmoderator. Dessen Aufgabe ist es, als neutrale Person die Sanierung durch die Vermittlung zwischen den Beteiligten zu fördern. Der Sanierungsmoderator arbeitet sich zunächst in die wirtschaftliche Situation des Schuldners ein und ermittelt die Interessen der Beteiligten.

MPower Franke begleitet Unternehmen in Krisensituationen seit vielen Jahren. Unsere erfahrenen CROs bereiten die für die Restrukturierung notwendigen Daten auf und erarbeiten als Sanierungsmoderatoren in Abstimmung mit allen Beteiligten einen Sanierungsvergleich.


Die Sanierungsmoderation stellt im deutschen Recht ein Novum dar. Im günstigen Fall steht am Ende des Verfahrens ein Sanierungsvergleich, der durch das Gericht bestätigt werden kann. Ziel ist es, in einem gerichtlich überwachten Verfahren die Restrukturierung zu fördern und das bisher mit einer außergerichtlichen Lösung verbundene Risiko der Anfechtbarkeit zu begrenzen.