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»Neuer IDW Entwurf - Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Was sich jetzt konkretisieren könnte

Mit dem § 1 StaRUG besteht seit 2021 eine gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung für haftungsbeschränkte Unternehmensträger. Diese gilt bereits - wurde bislang aber in der Praxis kaum konkretisiert. Das könnte sich bald ändern: Ein neuer Entwurf des IDW-Standards ES 16 liegt seit Februar 2025 vor und präzisiert erstmals, wie ein solcher Prozess konkret ausgestaltet sein sollte.

Der Entwurf verlangt unter anderem:

  • eine integrierte Planung über mindestens 12 Monate,
  • die strukturierte Identifikation und Bewertung fortbestandsgefährdender Entwicklungen,
  • die Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen,
  • eine laufende Überwachung mit Soll-Ist-Abgleich und
  • eine nachvollziehbare Dokumentation zur Entlastung der Geschäftsleitung.

Diese Anforderungen würden unabhängig von Unternehmensgrüße oder Branche gelten - und auch kleine und mittlere Unternehmen betreffen.

Der Stand ist noch nicht endgültig verabschiedet, die Konsultationsphase läuft. Dennoch ist absehbar, dass sich der Handlungsdruck erhöhen wird. Geschäftsleitungen werden künftig (Ex-ante-geeignet) nachweisen müssen, wie sie Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und strukturiert adressieren.

Wir behalten den Fortgang im Blick - und helfen dabei, die Anforderungen frühzeitig und pragmatisch umzusetzen.